DIE IADA

 

GESCHICHTE DER IADA 1957–2000

Der Anstoß zur Gründung einer Vereinigung von Papierrestauratoren ging von den Archiven aus. Auf der Archivtechnischen Woche in München wurde von den Restauratoren, die in Archiven arbeiten, am 28. Februar 1957 die AdA (Arbeitsgemeinschaft der Archivrestauratoren) gegründet.

Die AdA hatte sich von Anfang an folgende Ziele gesetzt:
a) Die Pflege eines festen kollegialen Zusammenhaltens der Restauratoren und ihrer Mitarbeiter.
b) Die Förderung des Nachwuchses, die fachliche Fortbildung der Restauratoren und die Pflege des Erfahrungsaustausches.
c) Die Vertretung der beruflichen Interessen.

Die Fortschritte der Restaurierungswerkstätten außerhalb der Bundesrepublik hatten sehr bald gezeigt, daß man nicht auf dem einmal erworbenen Wissensstand stehenbleiben und auf national entwickelten Methoden beharren konnte, sondern daß vielmehr die ständige Erweiterung des Fachwissens nötig war und der Anschluß an das Niveau anderer Restaurierungswerkstätten nur durch regelmäßigen Kontakt und Erfahrungsaustausch erreicht werden konnte. Die Folge war, daß sich im Laufe der Jahre neben den Archivrestauratoren auch die Biblioteks- und Graphikrestauratoren der Arbeitsgemeinschaft anschlossen. Gleichzeitig konnten immer mehr Kollegen aus den umliegenden Ländern für einen Zusammenschluß gewonnen werden. Seit 1967 führt die AdA nun die noch heute verwendete Bezeichnung: "Internationale Arbeitsgemeinschaft der Archiv-, Bibliotheks- und Graphikrestauratoren".

Der Zusammenschluß hatte auch seine Wirkung auf das Arbeitsprogramm des ersten Internationalen Restauratorentages 1967 in Freiburg, Basel und Zürich. Hier ergab sich erstmals Gelegenheit zu einem für die weitere Entwicklung wichtigen Erfahrungsaustausch zwischen dänischen, österreichischen, schweizerischen und deutschen Restauratoren. In vielen Gesprächen konnten die Teilnehmer Erfahrungen austauschen, neue Arbeitsweisen kennenlernen und ihr Wissen erweitern.

Angeregt durch den guten Erfolg konnten weitere Kongresse geplant und durchgeführt werden. So fand der zweite Internationale Restauratorentag 1971 in Wien und Budapest statt. Zum dritten Restauratorentag lud 1975 Kopenhagen als Gastgeber ein. Dem folgte dann der vierte Internationale Restauratorentag über die Dauerhaftigkeit von Papier 1979 in Göttingen. 1983 waren die Königliche Bibliothek und das Staatsarchiv in Den Haag Ausrichter des fünften Restauratorentages. Der sechste Internationale Restauratorentag fand 1987 in Berlin statt, der siebte IADA-Kongreß wurde 1991 in Uppsala ausgerichtet. Zum achten Restauratorenkongreß der IADA wurde 1995 nach Tübingen eingeladen, 1999 war schließlich wieder Kopenhagen Gastgeber. Der zehnte IADA-Kongreß ist für 2003 wieder in Göttingen geplant.

Bereits bei der Gründung wurde beschlossen, ein Mitteilungsheft herauszugeben. Die ersten Hefte, die in unregelmäßiger Folge und in vervielfältigter Form erschienen, waren zwar bescheiden, brachten aber bereits wesentliche Fortschritte. Diese Mitteilungen bewirkten einen Mitgliederzuwachs, und bald konnte regelmäßig in jedem Quartal ein Heft erscheinen. 1968 wurden dann die Mitteilungsblätter im Offsetdruck und in handlicher Form präsentiert und bis 1975 im Selbstverlag betrieben. Da es aber noch Schwierigkeiten im redaktionellen Teil, z.B. bei der Bebilderung, gab, wurde 1975 beschlossen, die Mitteilungen von 1976 an als Bestandteil der "Maltechnik-Restauro" erscheinen zu lassen. Seit dem Jahr 2000 erscheinen nun die IADA-Mitteilungen sechsmal jährlich mit einem Jahrbuch als selbständige Fachzeitschrift "PapierRestaurierung". Die IADA-Mitteilungen sind nun seit fast drei Jahrzehnten ein lebendiges Informationsmittel für die Mitglieder und ein Forum für Restauratoren und Fachwissenschaftler.

Wegen der steigenden Mitgliederzahlen wurde 1971 der Vorstand auf acht, wenig später auf zehn Personen erweitert, um dem Vorstand ein breites, dem Mitgliederstand angemessenes Spektrum zu geben und die Arbeit auf mehrere Schultern zu verteilen. Wenn auch die Arbeitsgemeinschaft überwiegend von Restauratoren aus dem deutschsprachigen Raum getragen wird, so zählt sie doch heute unter ihren über 600 Mitgliedern auch viele aus insgesamt 24 Ländern.

Von der IADA gingen wichtige Impulse aus. Gerade weil es in Deutschland noch immer kein verbindliches Berufsbild und keinen gesetzlichen Schutz der Bezeichnung "Restaurator" gibt, ist es eine wichtige Aufgabe, das gemeinsame Interesse aller mit der Restaurierung Beschäftigten an der Lösung dieser Probleme wachzuhalten. Um diese Ziele auch auf nationaler und internationaler Ebene nachhaltig vertreten zu können, hat sich die IADA 1991 der Europäischen Vereinigung der Restauratorenverbände (E.C.C.O.) und 1995 der Vereinigung Deutscher Restauratorenverbände (VDR) angeschlossen. Allerdings fusionierte die IADA im Jahre 2001 nicht mit den deutschen Verbänden und behielt auf Mehrheitsbeschluss ihrer Mitglieder ihren eigenständigen Status als internationale Arbeitsgemeinschaft für Graphik-, Papier- und Buchrestauratoren.

Innerhalb der nunmehr über 40jährigen Tätigkeit der IADA hat sich auch eine Verlagerung der Schwerpunkte des Berufs vollzogen: Stand früher die Restaurierung im Vordergrund, wird heute der Konservierung eine steigende Bedeutung eingeräumt - haben doch Erfahrungen gezeigt, daß optimale Aufbewahrungsbedingungen und überlegte Konservierungsmaßnahmen dazu beitragen können, daß manche Restaurierung unterbleiben kann. Angesichts der technischen Entwicklung muß immer wieder die Forderung nach bestmöglicher Ausbildung der Restauratoren erhoben werden. Es geht nicht an, daß das Kunst- und Kulturgut dem Verfall preisgegeben oder durch unsachgemäße Restaurierungen zerstört wird, nur weil nicht genügend Mittel und kein ausreichend geschultes Personal für die Pflege und Erhaltung dieser Kostbarkeiten zur Verfügung stehen.

PRÄSIDENTEN DER IADA SEIT 1957

1957–1961: Klaus Desbarats, Freiburg i.B.
1961–1965: Karlheinz Hengstmann, Hannover
1965–1971: Klaus Desbarats, Freiburg i.B.
1971–1973: Wildred Kolmorgen, Hamburg
1973–1975: Konrad Schade, Berlin
1975–1983: Günther Brannahl, Göttingen
1983–1987: Karin Troschke, Wien
1987–2001: Mogens S. Koch, Copenhagen
2001–2007: Markus Klasz, Wien
2007–2011: André Page, Bern
seit 2011: Renate Mesmer, Washington DC


EHRENMITGLIEDER DER IADA

Dr. Gerd Brinkhus, Tübingen
Dr. Judith H. Hofenk de Graff, Amsterdam
Mogens S. Koch, Copenhagen
Ludwig Ritterpusch †, Marburg
Barbara Schulz †, Darmstadt
Johannes Sievers, Köln
Prof. Karin K. Troschke, Wien
Prof. Otto Wächter †, Wien

    IADA-SATZUNG PDF

§ 1: Name und Sitz

a. Der Verein führt den Namen „Internationale Arbeitsgemeinschaft der Archiv-, Bibliotheks- und Graphikrestauratoren eingetragener Verein”, abgekürzt IADA e.V. Er ist in das Vereinsregister eingetragen.
b. Sitz des Vereins ist Göttingen.

§ 2: Zweck

Die IADA e.V. bezweckt die fachliche Fortbildung der Restauratoren, die Förderung des Nachwuchses, den gegenseitigen Erfahrungsaustausch, die Vertretung von beruflichen Interessen und die Pflege der Kollegialität. Der Tätigkeitsbereich des Vereins ist international, ohne Einschränkung durch Staats- und Ländergrenzen. Der Verein pflegt die Verbindung mit Einrichtungen, die auf dem gleichen Gebiet bestehen. Die Aufgaben erfüllt der Verein durch Zusammenarbeit der Mitglieder, durch internationale Arbeitstagungen bzw. Kongresse und Ausstellungen, durch Fachausschüsse und Arbeitskreise und die Herausgabe eines Informationsblattes. Publikationsorgan des Vereins ist das Informationsblatt „Mitteilungen der IADA e.V.”.

§ 3: Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabeordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4: Geschäftsjahr

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Rumpfgeschäftsjahr endet am 31.12.2007.

§ 5: Mitgliedschaft

a. Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden, die sich mit Konservierung und Restaurierung an Kunst- und Kulturgut befasst. Über den Beitritt, der schriftlich zu beantragen ist, entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft stellt keine berufliche Qualifikation dar. Es darf mit der Mitgliedschaft in der IADA e.V. keine Werbung gemacht werden.
b. Außerordentliche Mitglieder können auch juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden, die sich für den Erfahrungsaustausch mit der IADA e.V. interessieren. Sie haben kein Stimmrecht.
c. Zu Ehrenmitgliedern können natürliche Personen ernannt werden, die sich um die IADA e.V. oder deren Ziele besondere Verdienste erworben haben.
d. Die Mitgliedschaft endet
- Mit dem Tod des Mitglieds, bei juristischen Personen mit deren Auflösung.
- Durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand jeweils zum Ende des Geschäftsjahres mit einer Frist von drei Monaten.
- Durch Ausschluss aus dem Verein. Dem Ausgeschlossenen steht hiergegen nur das Beschwerderecht gegenüber der Mitgliederversammlung zu, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Durch Streichung aus der Mitgliederliste. Die Streichung kann durch den Vorstand erfolgen, wenn das Mitglied mit mehr als einem Jahresbeitrag im Rückstand ist. Zuvor ist das Mitglied durch Schreiben an die letzte bekannte Adresse zur Zahlung aufzufordern und auf die mögliche Rechtsfolge hinzuweisen. Wird der Rückstand nicht binnen vier Wochen voll entrichtet, kann die Streichung erfolgen. Eine vorgenommene Streichung entbindet das gestrichene Mitglied nicht von der Verpflichtung zum Ausgleich der Rückstände.

§ 6: Mitgliedsbeitrag

Jedes Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag zur Erfüllung der Aufgaben. Die Höhe des Beitrags wird auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die aktuelle Wohnanschrift mitzuteilen. Der Verein ist im Falle der Notwendigkeit einer Anschriftenermittlung berechtigt, EUR 50 pauschal in Rechnung zu stellen. Über die Geldmittel der IADA e.V. verfügt der Vorstand nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Beachtung des Haushaltsplans. Die Geldmittel dienen ausschließlich den unter § 2 genannten Aufgaben und Zielen unter Beachtung der in § 3 genannten Voraussetzungen. Der Vorstand hat der Mitgliederversammlung Rechenschaft abzulegen.

§ 7: Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:
1. Die Mitgliederversammlung
2. Der Vorstand

§ 8: Die Mitgliederversammlung

a. Die Mitgliederversammlung findet alle vier Jahre statt und ist nach Möglichkeit im Rahmen fachlicher Veranstaltungen durchzuführen. Die Einberufung zur Mitgliederversammlung erfolgt durch Veröffentlichung des Zeitpunkts, des Orts und der Tagesordnung der Versammlung, gegebenenfalls nebst Anlagen, auf der Homepage der IADA unter Einhaltung einer Einladungsfrist von einem Monat unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Eine außerordentliche Beschlussfassung ist möglich durch schriftliche Umfrage mit Stimmzetteln. Bei allen Entscheidungen gilt die einfache Stimmmehrheit.
b. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Genehmigung des Haushaltsplans für die kommenden vier Geschäftsjahre
- Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstands und dessen Entlastung
- Wahl des Vorstands
- Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrags
- Beschlussfassung über Satzungsänderung und Auflösung des Vereins
- Beschlussfassung über die Berufung eines Mitglieds gegen seinen Ausschluss durch den Vorstand.
c. Eine Änderung der Satzung bedarf einer Mehrheit von drei Viertel der anwesenden Vereinsmitglieder, eine Änderung des Vereinszwecks der Mehrheit von drei Viertel aller Vereinsmitglieder.
d. Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 20% der Mitglieder dies unter Angabe von Grund und Zweck verlangen.
e. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.
f. Die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung ist gegeben, wenn mindestens 10% der ordentlichen Mitglieder anwesend sind. Ist dies nicht der Fall, ist innerhalb von 3 Monaten eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen. Diese ist ungeachtet der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

§ 9: Kongress

Der Ausrichter des IADA-Kongresses kann dem Vorstand eine Person für die Beratungstätigkeit zur Verfügung stellen, die an den Vorstandssitzungen ohne Stimmrecht teilnahmeberechtigt ist.

§ 10: Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden und dem erweiterten Vorstand, ihm gehören je fünf Mitglieder an.
Geschäftsführender Vorstand:
Präsident
Vizepräsident
Schatzmeister
Schriftleiter (Redakteur der lADA-Mitteilungen)
Koordinator (Protokollführer)
Erweiterter Vorstand:
Fünf weitere Mitglieder
Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands werden nach Präsentation des Präsidenten gemeinsam in geheimer Wahl auf die Dauer von jeweils vier Jahren gewählt. Die weiteren Vorstandsmitglieder werden ebenfalls durch die Mitgliederversammlung in geheimer Wahl auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Wahlvorschläge können bis unmittelbar vor Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich dem Präsidenten der IADA e.V. überreicht werden. Der Vorstand bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt. Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds. Über jede Vorstandssitzung ist ein Protokoll zu führen, das von einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist. Der Vorstand gibt sich eine eigene Geschäftsordnung. Die Mitglieder des Vorstands sind ehrenamtlich tätig. Barauslagen werden erstattet.

§ 11: Präsident und Beschlussfähigkeit

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten vertreten, dieser hat Einzelvertretungsbefugnis. Die restlichen Mitglieder haben jeweils zu zweit gemeinsam eine Gesamtvertretungsbefugnis. Der Vorstand ist mit fünf Mitgliedern beschlussfähig. Bei Stimmengleichheit gilt die Präsidentenstimme doppelt.

§ 12: Kassenführung

Der Schatzmeister führt die Geschäfte nach den Weisungen des Vorstands; er ist für die Rechnungsführung verantwortlich und erstellt die Jahresrechnung. Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr. Die Prüfung der Kasse erfolgt durch zwei von der Mitgliederversammlung gewählte Revisoren. Die Kontrolle kann auch einer juristischen Person am Ort der Geschäftsstelle übergeben werden.

§ 13: Fachausschüsse und Arbeitskreise

Der Vorstand kann zur Durchführung der Aufgaben des Vereins Fachausschüsse einsetzen, unter Beizug wissenschaftlicher Berater; Fachausschüsse können sich ihrerseits in Arbeitsgruppen unterteilen. Die Leiter der Fachausschüsse und der Arbeitskreise müssen Mitglieder der IADA e.V. sein.

§ 14: Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens

a. Über die Auflösung der IADA e.V. entscheidet die Mitgliederversammlung
b. Ein Auflösungsbeschluss erfordert drei Viertel der vertretenen Stimmen.
c. Im Auflösungsbeschluss muss über die Verwendung des Vermögens bestimmt werden.
Literatur und weiteres Fachmaterial sind nach Möglichkeit einem der Restaurierung dienenden Institut oder einer Sammlung zu übereignen. Das Vermögen wird der ICOM-CC zugeführt oder einer ähnlichen Organisation. Die Liquidatoren sind die zuletzt amtierenden Vorstandsmitglieder. Diese Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung der IADA am 20.09.2007 in Wien beschlossen.

    IADA-VORSTAND

Der Geschäftsführende IADA-Vorstand (v.l.n.r.): Birgit Reissland (Schriftleiterin - Redakteurin der IADA-Mitteilungen), Veronique Rouchon (Koordinatorin - Protokollführerin), Birgit Vinther Hansen (Schatzmeisterin), Renate van Issem (Vizepräsidentin), Renate Mesmer (Präsidentin).

Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands


Präsidentin:

Renate Mesmer, Folger Shakespeare Library, 201 East Capitol Street, SE, 20003 Washington DC, USA, Tel. +1-202-6750332, Fax +1-202-6750317, rmesmer@gmail.com

Vizepräsidentin:

Renate van Issem, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, Papendiek 14, 37073 Göttingen, Germany, Tel. +49-551-395202, Fax +49-551-395288, restaurierung@mail.sub.uni-goettingen.de

Schatzmeisterin:

Birgit Vinther Hansen, The Royal Library Denmark, Preservation Department, Postbox 2149, 1016 Copenhagen K, Denmark, Tel. +45-33474753, Fax +45-32971810, bvh@kb.dk

Koordinatorin (Protokollführerin):

Dr. Véronique Rouchon, Centre de Recherche sur la Conservation des Collections (CRCC), 36 rue Geoffroy Saint Hilaire, 75 005 Paris, France, Tel. +33-1-4079-5303, Fax +33-1-4079-5312, rouchon@mnhn.fr

Schriftleiterin (Redakteurin der lADA-Mitteilungen):

Birgit Reissland, The Netherlands Cultural Heritage Agency (RCE), Movable Heritage, Knowledge Sector, Ateliergebouw, Hobbemastraat 22, 1071 ZC Amsterdam, The Netherlands, Tel. +31-20-3054-702, b.reissland@cultureelerfgoed.nl

Mitglieder des Erweiterten Vorstands


Roland Damm, Germanisches Nationalmuseum Nürnberg, Graphikrestaurierung, Kornmarkt 1, 90402 Nürnberg, Germany, Tel. +49-911-1331-278, r.damm@gnm.de
Jana Drevikovska, Head of Conservation department, Narodni knihovna CR, Centralni depozitar, Sodomkova 2/1146, 102 00 Praha 15 � Hostivar, Ceska Republika, Tel. +420-28-1013232, jana.drevikovska@gmail.com
Jutta Keddies, Kunsthalle Bremen, Am Wall 207, 28195 Bremen, Germany, Tel. +49-421-32908350, alaka1@tiscali.co.uk
Marieluise Nordahl, Moellegade 6, 8000 Aarhus C, Denmark, marieluise.lindner@gmail.com
Michal Sofer-Frankel, 19 Vivienne Close, Twickenham Tw1 2Jx, United Kingdom, Tel. +44-785-5966229, michal.sofer@gmail.com

[HOME] [JOURNAL OF PAPERCONSERVATION] [PUBLIKATIONEN] [KONTAKT] [IMPRESSUM]

© IADA - Online-Publisher: Wolfgang Seidel
This page last changed: January 21, 2013

[Search all CoOL documents]  [CoOL] [Feedback]